Culture Connected - KOOPERATION ZWISCHEN SCHULEN UND KULTURPARTNERN

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

1. Welche Projekte können eingereicht werden?

Eingereicht werden können Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kulturpartnern zu allen Kunst- und Kulturbereichen.

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2. Wer kann teilnehmen?

  • Schulen alle Schularten und Schulstufen
  • Projektteams der schulischen Tagesbetreuung
  • Kultureinrichtungen, die über ein Jahresprogramm verfügen und ihr Publikum kontinuierlich ansprechen
  • Kulturinitiativen und -vereine

Es können nur österreichische Schulen und Kulturpartner Projektkonzepte einreichen.

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3. Wann werden die Kooperationspartner (Schule und Kulturpartner) festgelegt?

Die Projektbeteiligten (ein Projektteam aus einer Schule und einem außerschulischen kulturellen Partner) müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits fixiert sein und im Einreichformular angegeben werden.

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4. Was ist bei der Projekteinreichung zu berücksichtigen?

Die Projektbeteiligten müssen zum Zeitpunkt der Konzepteinreichung bereits fixiert sein. Das Projekt ist von der Schule ODER dem Kulturpartner unter Angabe der Projektleitung einzureichen. Die Projektaktivitäten müssen im Zeitraum von Jänner bis Juni 2012 stattfinden. Die Zusammenarbeit der Schule mit einem außerschulischen Kulturpartner muss gewährleistet sein. Die in der Einreichung angegebenen Posten und Summen sind im Zuge der Abrechnung einzuhalten. Außerdem ist auf die Jurykriterien zu achten.

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5. Welche Daten werden bei der Einreichung angegeben?

Das Online-Einreichformular umfasst folgende Bereiche:

  • Projekttitel
  • Daten der Schule
  • Daten des Kulturpartners
  • Daten der Projektleitung
  • Angaben zu den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
  • Entstehung der Projektidee/Ausgangssituation
  • Projektziel/e
  • Projektbeschreibung (wer, was, wann, wie – Methoden der Umsetzung)
  • Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Kulturpartner
  • Einbindung der Schülerinnen und Schüler
  • Sonstige schulexterne ProjektpartnerInnen und deren Einbindung ins Projekt
  • Verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan

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6. Kann eine Schule/ein Kulturpartner mehrfach einreichen?

Es ist möglich, dass von einer Schule mehrere unterschiedliche Kooperationsprojekte eingereicht werden, wenn das jeweilige Projektkonzept mit verschiedenen Kulturpartnern geplant ist. Kulturpartner können dasselbe Projektkonzept nur einmal pro Ausschreibung einreichen. 

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7. Dürfen bereits bestehende oder laufende Projekte eingereicht werden?

Für die Umsetzung ist der Zeitraum von Jänner bis Juni 2012 vorgesehen. Es können nur Kosten übernommen werden, die in diesem Zeitraum anfallen.

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8. Wer kann die Projektleitung übernehmen?

Das Projekt ist von der Schule ODER der Kultureinrichtung einzureichen. An der einreichenden Institution ist eine Person als ProjektleiterIn zu definieren, die für die Dokumentation und Abrechnung verantwortlich ist und während der Projektdurchführung als Ansprechperson für das Projektbüro bei KulturKontakt Austria fungiert.

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9. Wer bewertet die eingereichten Projekte?

Eine unabhängige Jury, die sich aus Expertinnen und Experten folgender Fachbereiche zusammensetzt:

  • Kunst- und Kultur
  • Kulturvermittlung
  • Pädagogik
  • Bildungswesen

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10. Was bewertet die Fachjury?

  • Originalität und Kreativität in der Zusammenarbeit
  • Realistisch geplante Umsetzung
  • Partizipative Einbindung der Kinder und Jugendlichen in alle Projektphasen
  • Geplante Vernetzung im Schulzusammenhang (fächerübergreifend, klassenübergreifend, schulübergreifend) und außerhalb der Schule
  • Einbindung des Projektkonzepts in das schulische Umfeld
  • Nachhaltigkeit des Projekts

Bei der Auswahl werden folgende Aspekte von Diversität und Inklusion berücksichtigt:

  • Beachtung der Bedürfnisse der teilnehmenden Altersgruppe
  • Gendersensible Umsetzung, d. h. gleiche Zugangsmöglichkeiten für Mädchen und Buben
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen physischen und psychischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler
  • Sensibler Umgang mit Heterogenität aufgrund unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft
  • Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des jeweiligen Schulstandorts
  • Gewährleistung einer Streuung nach unterschiedlichen Schularten, Schulstufen und Bundesländern

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11. Wie wird das Juryergebnis kommuniziert?

Alle ProjektleiterInnen werden im Jänner 2012 per Post und E-Mail verständigt. Bei nicht unterstützten Projekten wird die Entscheidung der Jury begründet. Die an culture connected teilnehmenden Teams können ihre Projekte ab Februar 2012 auf www.culture-connected.at präsentieren.

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12. Wie sieht der Ablauf aus? – Konzepteinreichung bis Abschluss

  • Einreichung: bis 12. Dezember 2011
  • Auswahl der Projektkonzepte: Jänner 2012
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Jänner 2012
  • Projektumsetzung: Jänner bis Juni 2012
  • Zwischenbericht: bis 27. April 2012
  • Endbericht und Abrechnung: bis 15. Juni 2012

Details sind hier nachzulesen.

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13. Wie lange ist die Projektlaufzeit?

Die kontinierliche Projektumsetzung ist zwischen Jänner und Juni 2012 vorgesehen. Es können nur Kosten übernommen werden, die in diesem Zeitraum anfallen.

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14. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die Maximalsumme beträgt 1.500,- Euro pro Kooperationsprojekt. Die genaue Summe entscheidet eine unabhängige Fachjury. Schulprojekte, die keine Zusammenarbeit mit einer Kultureinrichtung, einer Kulturinitiative oder einem Kulturverein vorsehen, können finanziell nicht unterstützt werden.

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15. Wie passiert die Ausschüttung der finanziellen Unterstützung?

Nach Übermittlung eines Überweisungsformulars durch die Projektleitung an der Schule oder beim Kulturpartner wird die Hälfte der zugesprochenen Summe auf das angegebene Konto überwiesen. Die Ausschüttung des offenen Restbetrags erfolgt nach korrekter Abrechnung am Ende der Projektlaufzeit.

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16. Auf welches Konto kann die Unterstützung ausbezahlt werden?

Der zugesprochene Betrag kann ausschließlich auf ein offizielles Konto der Schule oder des Kulturpartners überwiesen werden. Es ist nicht möglich, Auszahlungen auf Privatkonten vorzunehmen.

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17. Wie passiert die Kostenabrechnung?

Der von der Jury zugesprochene Betrag kann nachträglich nicht überschritten werden, auch wenn ein geringerer Betrag als 1.500,- Euro von der Jury zugesprochen wurde. Die zugesprochene Summe muss nicht gänzlich ausgeschöpft werden. Nur die vorab genehmigten Posten und Beträge können abgerechnet werden. Akzeptiert werden ausschließlich Ausgaben, die zwischen Jänner und Juni 2012 getätigt werden. Es dürfen keine Honorare für schulinterne Personen oder Frontalveranstaltungen enthalten sein. Anschaffungs- und Instandhaltungskosten von Anlagegütern können nicht beglichen werden. Die Abrechung ist im Online-Formular des Endberichts integriert. Die Abrechnungsübersicht ist auszudrucken und von der Schulleitung/Leitung des Kulturpartners abzuzeichnen (jeweils von der Institution der Projektleitung). Diese ist per Post an das Projektbüro bei KulturKontakt Austria zu übermitteln. Die Originalbelege müssen für eine etwaige Prüfung 10 Jahre an der Institution der Projektleiterin/des Projektleiters einsehbar sein.

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18. Wie ist mit Veränderungen des Kostenplans umzugehen?

Eine Veränderung der geplanten und in der Einreichung angegebenen Kosten ist zu vermeiden. Sollte es dennoch innerhalb der zugesprochenen Summe zu unvermeidlichen Verschiebungen kommen, sind diese dem Projektbüro unverzüglich inklusive der Angabe von Detailsummen und Begründung mitzuteilen. Im Anschluss wird das Umwidmungsanliegen geprüft.

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19. Was passiert bei einem Projektabbruch?

Falls Probleme auftreten, ist das Projektbüro erreichbar und sucht gemeinsam mit den Projektverantwortlichen nach einer Lösung. Ein Projektabbruch wäre äußerst schade! Ist dieser unumgänglich, ist er dem Projektbüro von KulturKontakt Austria schnellstmöglich mitzuteilen. Der zu diesem Zeitpunkt bereits übermittelte Unterstützungsbetrag muss in voller Höhe an KulturKontakt Austria rücküberwiesen werden.

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20. Welche Unterstützung bietet KulturKontakt Austria?

Das Projektbüro bei KulturKontakt Austria ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar, um Fragen zur Projekteinreichung, zur Umsetzung oder zum Projektabschluss zu beantworten. Außerdem können Kontakte zu Schulen bzw. zu Kultureinrichtungen, -vereinen oder -initiativen vermittelt werden. Unterstützende Materialien zur Veröffentlichung des Projekts etc. stellt das Projektbüro ebenfalls zur Verfügung. Durch die Website der Initiative und E-Mail-Aussendungen werden die Projektleiterinnen und -leiter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert.

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21. Wer ist im Projektbüro erreichbar?

Mag. (FH) Petra Meeraus ist für Anliegen zur Initiative culture connected erreichbar.
t +43 1 523 87 65-13
petra.meeraus@kulturkontakt.or.at

KulturKontakt Austria
„culture connected“
Universitätsstraße 5
1010 Wien
culture-connected@kulturkontakt.or.at
www.kulturkontakt.or.at
f +43 1 523 87 65-20

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22. Wer ist im BMUKK für culture connected zuständig?

Initiiert wurde culture connected vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Zuständig ist die Abteilung Kulturnetzwerk (IV/7).

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23.  Wie kann ich Feedback zur Initiative geben?

Das Projektbüro bei KulturKontakt Austria ist für Rückmeldungen per E-Mail oder Telefon erreichbar. Zusätzlich haben LeiterInnen der Kooperationsprojekte am Ende der Projektlaufzeit die Möglichkeit, mittels eines anonymen Feedback-Formulars konkrete Wünsche oder Kritik zu äußern.

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