Frequently Asked Questions

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Einreichung von Projektkonzepten

Welche Projekte können eingereicht werden?

Eingereicht werden können Kooperationsprojekte zwischen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Eingereichte Projekte können den Schwerpunkt auf eine Kunstparte legen (Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Musik, Radio, Tanz oder Theater) oder spartenübergreifend ausgerichtet sein.

Einreichende Kultureinrichtung ("Kulturpartner") und Schule ("Schulpartner") können im Rahmen des Projekts auch weitere Kultureinrichtungen und Schulen, Kunstschaffende und Expert/innen einbinden. Projekte können klassenübergreifend gestaltet werden und das Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern auch außerhalb des Klassenzimmers ist ausdrücklich erwünscht.

Wer kann an geförderten Kooperationsprojekten mitwirken?

Als Kulturpartner: jeweils eine österreichische Kultureinrichtungen, Kulturinitiativen oder ein Kulturverein mit kontinuierlichem Jahresprogramm, die in Österreich tätig sind.
Als Schulpartner: jeweils eine österreichische Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder ein Projektteam der schulischen Tagesbetreuung.
Als sonstige Partner/innen (optional): weitere Kultureinrichtungen, Schulen, Künstler/innen, Kulturvermittler/innen, Expert/innen oder weitere Partnerinstitutionen.

Eingereicht wird das Projektkonzept vom Kulturpartner unter Angabe des Schulpartners und möglicher sonstiger Partner/innen. Eine nachträgliche Änderung des Schulpartner ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte geben Sie Änderungen dieser Art unverzüglich per E-Mail bekannt.

Wer kann die Projektleitung übernehmen?

Die Projektleitung ist beim Kulturpartner angesiedelt ("Projektleitung Kulturpartner"). Die Projektleiterin / der Projektleiter fungiert gegenüber dem OeAD-Projektbüro als Ansprechperson für die organisatorische und finanzielle Abwicklung von Projekteinreichung, -umsetzung und -abschluss.

Im Einreichformular ist zudem die Angabe von Namen und Kontaktdaten einer projektverantwortlichen Lehrperson ("Projektleitung Schulpartner") erforderlich. Beide erhalten nach Einlangen des Projektkonzepts per E-Mail eine Bestätigung der Einreichung. Auch an die Direktion (offizielle Schuladresse) wird der Link zur Projekteinreichung geschickt.

Kann ich mehrere Projektkonzepte einreichen?

Ja, das ist möglich. Es können jedoch nicht mehrere Projekte mit der gleichen Kooperation von Kultur- und Schulpartnern im selben Schuljahr gefördert werden.

Kulturpartner können also mehrere unterschiedliche Projektkonzepte einreichen, sofern diese Kooperationen mit unterschiedlichen Schulpartnern vorgesehen sind. Schulen können als Schulpartner an bis zu zwei Kooperationen teilnehmen und darüber hinaus als "Sonstige Projektpartner/innen" in weiteren Projekten mitwirken.

Was ist bei der Projekteinreichung zu berücksichtigen?

Die Partnerschaft wird vom Schulpartner und dem Kulturpartner gemeinsam getragen und der Projektplan (Ziele, Methoden, detaillierter Zeit- und Kostenplan etc.) werden von Schul- und Kulturpartner gemeinsam entwickelt.

Es wird empfohlen, das Projekt fächer- und klassenübergreifend zu konzipieren und durch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers den Lernraum Schule mit neuen Lernorten zu erweitern. Schülerinnen und Schüler erhalten Mitsprache bei wichtigen inhaltlichen Schritten und Prozessen. Der Schulpartner (Schulleitung sowie projektverantwortliche Lehrperson) wird über die Einreichung des "culture connected" Projekts informiert und ist – im Sinne einer Gemeinsamkeit und Begegnung auf Augenhöhe – voll ins Projekt involviert.

Die durch culture connected geförderten Projektaktivitäten müssen im Zeitraum von 1. Januar 2024 bis zum Unterrichtsjahresende 2023/24 stattfinden.

Muss mein Projekt zum Themenschwerpunkt "take HEART!" passen?

Eine Auseinandersetzung mit dem Themenschwerpunkt im Rahmen des Projekts ist nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, im Sinne des nachhaltigen Lernens, den Schüler/innen selbstbestimmte und kollaborative Lernprozesse zu ermöglichen.

Informationen zum Themenschwerpunkt finden Sie auch auf der OeAD-Website auf der Seite take HEART! Demokratie, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung.

Welche Daten werden bei der Einreichung angegeben?

Das Online-Einreichformular umfasst folgende Bereiche:

  • Daten des Kulturpartners
  • Daten der Projektleitung des Kulturpartners
  • Daten des Schulpartners
  • Daten der projektverantwortlichen Lehrperson
  • Daten zu möglichen sonstigen Projektpartner/innen
  • Angaben zu den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
  • Projekttitel und formale Angaben zum Projekt
  • Durchführungsort und Durchführungszeitraum
  • Projektbeschreibung (Anlass, Inhalt, Zusammenarbeit Schul- und Kulturpartner)
  • Aktivitäten der Schüler/innen im Projekt
  • Berücksichtigung des Themenschwerpunkts take HEART! Demokratie, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung
  • Verbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan
  • Nutzungsrechte und Teilnahmebedingungen

Durch die Funktion "Für später speichern" (in der Navigationsspalte rechts) können Sie das Formular jederzeit zwischenspeichern, um es zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen.
Einen Eindruck bzgl. der einzugebenden Daten können Sie sich mithilfe des Musterformulars 2023/24 verschaffen

Können bereits laufende Projekte eingereicht werden?

Über die Förderung durch culture connected können nur Kosten mit Leistungszeitraum von Jänner bis Unterrichtsende des Sommersemesters finanziert werden. Die Kooperation zwischen Schul- und Kulturpartner darf jedoch schon davor begonnen haben und über diesen Zeitraum hinausgehen.

Kosten- und Finanzierungsplan

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung beträgt max. 1.700 Euro pro Projekt. Selbstverständlich kann das Projekt höhere Projektgesamtkosten haben. Unterstützung durch Sponsoren, Eigenleistungen, etc. können im Online-Formular im Abschnitt „Zusätzliche Finanzierung (Kulturpartner Eigenleistung, Schule, Fördergeber und Sponsoren)“ angegeben werden.

Welche Kosten können eingereicht werden?

Es können ausschließlich Kosten eingereicht werden, die für Aktivitäten zwischen Jänner 2024 und Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 anfallen werden. Im Kostenplan eingereichte Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sonstige Kosten (etwa Materialkosten) dürfen jeweils maximal 40% der eingereichten Fördersumme umfassen.

Aktivitäten ohne aktive Beteiligung der Schüler/innen können nicht gefördert werden. Bitte reichen Sie also keine Honorare für Frontalveranstaltungen wie Vorträge und Führungen ein.

Was ist beim Einreichen von Personalkosten/Honorare zu beachten?

Über das "culture connected" Projekt finanziert werden können anfallende Arbeitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (sowohl Angestellte als auch freie Dienstnehmer/innen) in Kultureinrichtungen, sowie Honorare von Einzelpersonen.

Personalkosten, die dem Projekt zuzurechnen sind und/oder Honorarnoten und/oder Kosten für Dienstleistungen Dritter können bis zu 100% der beantragten Fördersumme (max. 1.700 Euro) eingereicht werden. Personalkosten, Honorarnoten und Dienstleistungen Dritter sind gemäß den Vorgaben in der Sonderrichtlinie "culture connected" in Höhe von max. 80 Euro pro Stunde förderbar.

Für die Abrechnung benötigen Sie folgenden Nachweis im Falle einer eventuellen Prüfung:

  • NAME der Person,
  • Angabe von STUNDENAUSMASS (DATUM und ANZAHL DER STUNDEN)
  • Nachweis der erbrachten MEHRSTUNDEN
  • Angabe der Normalarbeitszeit und STUNDENSATZ.

Eine doppelte Abgeltung von geleisteter Arbeitszeit (für die Erbringung von Tätigkeiten im Rahmen des "culture connected"-Projekts und die gleichzeitige Erbringung von anderen 'regulären' Tätigkeiten) ist arbeitsrechtlich nicht möglich. Es bedarf daher einer nachweislichen internen stunden- bzw. tageweisen Abstimmung, wann welche Tätigkeit erbracht wird.

In welcher Höhe können Reise- und Aufenthaltskosten eingereicht werden?

Reise- und Aufenthaltskosten können in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 1.700 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 680 Euro an Reise- und Aufenthaltskosten beantragt und abgerechnet werden.

Bitte wählen Sie für Reisen, die im Projektzusammenhang anfallen, die kostengünstigste Variante und verwenden Sie bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel. Details hierzu finden Sie in der Sonderrichtlinie "culture connected", sowie in der Verordnung zu Dienstreisen, auf die sich diese bezieht.

In welcher Höhe können Raummiete, Material- und weitere Produktionskosten eingereicht werden?

Raummiete, Material- und weitere Produktionskosten können als "Sonstige Kosten" in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 1.700 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 680 Euro an Sonstigen Kosten beantragt und abgerechnet werden.

Alle Aufwendungen sind unter den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu tätigen. Kalkuliert und abgerechnet werden grundsätzlich Bruttobeträge (inkl. Mehrwertsteuer).

Welche Kosten können über culture connected nicht abgerechnet werden?
  • Kosten, deren Leistungszeitraum außerhalb des Ausschreibungszeitraums liegen
  • Honorare für schulinterne Personen oder Frontalveranstaltungen
  • Förderungsmittel des Bundes zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBL Nr. 400, oder dem Unternehmensgesetzbuch, dRGBL S 219/1897
  • die auf die förderbare Leistung entfallende Umsatzsteuer: Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von der Förderungsnehmerin oder vom Förderungsnehmer zu tragen ist, somit für sie oder ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden.

Auswahl der Projekte

Wer bewertet die eingereichten Projekte?

Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildung, Nachhaltigkeit sowie Kunst und Kultur zusammensetzt.

Was bewertet die Fachjury?

Die Jury prüft bei der Bewertung von Projektkonzepten, ob die Einreichkriterien eingehalten werden und ob die Umsetzung realistisch und nachvollziehbar geplant ist. Weiters werden die Zusammenarbeit von Schul- und Kulturpartner, die Aktivitäten der Schüler/innen im Projekt sowie Aspekte von Diversität und Inklusion angeschaut.

Bitte bedenken Sie, dass die Fachjury auf Grundlage der im Einreichformular angeführten Beschreibungen über eine finanzielle Unterstützung entscheidet. Die genauen Auswahlkriterien finden Sie auf der Seite: Wie erfolgt die Projektauswahl?

Warum und wie wird Doppel- bzw. Mehrfachförderung geprüft?

Es ist nicht möglich dasselbe Projektkonzept gleichzeitig bei "culture connected" und einer der anderen Initiativen und Programme des OeAD-Bereichs "Kulturvermittlung mit Schulen" einzureichen. Diese umfassen die Initiativen und Programme "Kultur:Bildung", "RaumGestalten" und "K3 Projekte". Ist ein Projekt umfangreicher konzipiert, kann ein ausgewiesener, abgegrenzter und autonomer Teil eines Projekts zusätzlich in einem anderen OeAD-Programm einreicht werden. Der OeAD vergleicht die Anträge.

Bei der Antragstellung können Sie neben der Kostenplanung hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel für "culture connected" auch im Bereich "Zusätzliche Finanzierung (Kulturpartner Eigenleistung, Fördergeber und Sponsoren)" weitere Finanzierungen angeben und darlegen, wie das Gesamtvorhaben finanziert wird. Das OeAD-Projektbüro überprüft, ob eine Doppelförderung vorliegt.

Wie wird das Juryergebnis kommuniziert?

Die Zusage wird per E-Mail inkl. personalisiertem Link zum Online-Formular "Projektumsetzung" an die Projektleitung der Kultureinrichtung und Schule geschickt. Auch die Direktion der Schule wird per E-Mail über die Zusage informiert. (Bitte speichern Sie diesen Link bis zum Ende des Projekts, damit dieser jederzeit abrufbar ist.)

Die Absagen an Projektleitungen der Kultureinrichtungen und Schulen, deren Projektideen nicht gefördert werden können, werden ebenfalls per E-Mail versandt.

Ablauf der Projekte

Wie sieht der Ablauf aus? – Konzepteinreichung bis Abschluss
  • Einreichung: bis 4.12.2023
  • Auswahl der Projektkonzepte: Jänner
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Ende Jänner
  • Projektumsetzung: 01.01.2023 – Unterrichtsjahresende 2023/24*
  • Annahme der Förderung: bis 29.02.2024
  • Endbericht und Abrechnung: bis 22.07.2023

Details zum Ablauf können Sie hier nachlesen.

* Leistungszeitraum für förderbare Kosten – die Kooperation zwischen Kultur- und Schulpartner kann über diesen Zeitraum hinausgehen.

Bekomme ich einen Vertrag für die Umsetzung des Projekts?

Im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Förderungsannahme" generiert die Projektleitung der Kultureinrichtung das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" und ladet anschließend den unterzeichneten Vertrag bis spätestens 29. Februar 2024 wieder hoch. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.

Mit diesem Upload bestätigen sie, dass Sie das Projekt umsetzen und die zugesagten Mittel entsprechend den Sonderrichtlinie "culture connected" verwenden werden.

Wo gebe ich das Konto für die Überweisung der Unterstützung an?

Das Konto zur Überweisung der finanziellen Unterstützung nach Projektabschluss, kann im Online-Formular "Projektumsetzung" angegeben werden. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.

Achtung: Der zugesprochene Betrag kann ausschließlich auf ein offizielles Konto der Kultureinrichtung überwiesen werden. Eine Überweisung auf ein für die Abwicklung von Projekten eingerichtetes Girokonto oder Unterkonto ist ebenfalls möglich. Nicht möglich die jedoch die Auszahlungen der finanziellen Unterstützung auf ein für private Zwecke genutztes Konto.

Was ist bei der Verwendung der Förderungsmittel zu beachten?

Förderungsmittel des Bundes dürfen nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, verwendet oder über Abtretung, Anweisungen oder Verpfändung noch auf andere Weise verfügt werden.

Zugesagte Fördermittel, welche nicht widmungsgemäß abgerechnet werden, können nicht ausbezahlt werden.
Details hierzu finden Sie in der Richtlinie: Sonderrichtlinie des BMBWF "culture connected"

Wie ist mit Veränderungen bei der Projektdurchführung und beim Kostenplan umzugehen?

Alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, sind unverzüglich und aus eigener Initiative dem OeAD-Projektbüro per E-Mail anzuzeigen. Für die Förderungswerberin oder dem Förderungswerber besteht eine Mitteilungspflicht bis zum Abschluss des Förderungsvorhabens, die auch jene Förderungen umfasst, um die sie oder er nachträglich ansucht.

Umwidmung
Eine Veränderung der geplanten und in der Einreichung angegebenen Kosten ist zu vermeiden. Sollte es dennoch innerhalb der zugesprochenen Summe zu unvermeidlichen Verschiebungen kommen, sind diese unverzüglich inklusive der Angabe von Detailsummen und Begründung dem Projektbüro per E-Mail mitzuteilen.

Es können auch die Änderungen bei den Ausgaben im Formular "Bericht und Abrechnung" angegeben werden. Diese werden im Anschluss von dem OeAD-Projektbüro geprüft.

Überschreitung der Kosten
Der von der Jury zugesprochene Betrag kann nachträglich nicht überschritten werden. Wenn von der externen Fachjury ein geringerer Betrag zugesprochen wurde, als die maximal mögliche Förderhöhe, so gilt die Höhe dieser zugesprochenen Förderung als Betrag, der nicht überschritten werden kann.

Wie verfahre ich, wenn ich mein Projekt nicht oder nur teilweise umsetzen kann?

Falls Probleme auftreten, nehmen Sie bitte mit dem OeAD-Projektbüro Kontakt auf. Wir suchen gerne mit Ihnen nach einer Lösung. Ist ein Abbruch oder eine nur teilweise Umsetzung des Projekts unumgänglich, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail mit.

Eine Rückzahlung der Fördermittel ist bei Projektabbruch nicht erforderlich, da diese generell erst nach dem Projektabschluss überwiesen werden.

Bericht und Abrechnung

Wie übermittle ich Bericht und Abrechnung zu meinem Projekt?

Im Online-Formular "Projektumsetzung" wird der Bericht und die Abrechnung übermittelt. Den Link zum Online-Formular finden Sie im E-Mail bei der Förderzusage.

Bis wann muss ich Bericht und Abrechnung übermitteln?

Bitte füllen Sie nach Projektabschluss die Abschnitte zu Bericht und Abrechnung im Online-Formulars "Projektumsetzung" aus und schicken sie das Formular bis spätesten 22. Juli 2024 ab.

Das Online-Formular wird bereits mit der Förderzusage freigeschaltet. Sie können es während der Umsetzung Ihres Projekts bearbeiten, um Erfahrungen und Feedback ans OeAD-Projektbüro einzutragen, Bilder und Videos hochzuladen, sowie Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept und Kostenplan zu vermerken. Bitte bedenken Sie, dass Sie uns Änderungen in Konzeption, Projektteam oder Finanzplan schon im Vorfeld per E-Mail mitteilen.

Was ist bei der Erstellung des Berichts zu beachten?

Der Bericht umfasst v.a. eine rückblickende Projektbeschreibung für die Website und ein Feedback ans OeAD-Projektbüro. Erforderlich ist zudem das Hochladen zumindest eines Fotos. Die rückblickende Projektbeschreibung wird nach redaktioneller Bearbeitung mit den hochgeladenen Fotos auf https://www.culture-connected.at/projekte veröffentlicht. Sie können dann mit Buttons (unter dem Bild-Slider) auf Facebook und Twitter geteilt werden. Das Feedback ans OeAD-Projektbüro dient zur laufenden Verbesserung der Initiative.

Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

Abrechnung und Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgt ausschließlich im Online-Formular "Projektumsetzung". Bei der Abrechnung werden die tatsächlichen Ausgaben den angesuchten Kostenpositionen gegenübergestellt. Abgerechnet werden können deshalb nur Ausgaben und Beträge, die in der Einreichung angeführt und durch die Jury bestätigt wurden.

Erforderliche Änderungen im Kostenplan müssen dem OeAD-Projektbüro schon im Vorfeld per E-Mail bekannt gegeben werden. Bei der Bekanntgabe von Änderungen im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Abrechnung" ist eine Prüfung erforderlich, sodass sich eine rasche Auszahlung der Fördermittel verzögern kann.

Die Richtigkeit der Kostenauflistung wird im Online-Formular durch eine Checkbox bestätigt.

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Berichtslegung und Abrechnung durch die Kultureinrichtung und nach der positiven Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie nach der Abnahme des Verwendungsnachweises durch das OeAD-Projektbüro. Überwiesen wird die Förderung auf das Konto, das im Online-Formular "Projektumsetzung" angegeben wurde. Sollte sich Ihre Kontoverbindung im Laufe der Projektumsetzung ändern, so teilen Sie uns das bitte rechtzeitig per E-Mail mit.

Muss ich Belege oder eine Kostenaufstellung hochladen?

Ein Hochladen von Originalbelegen ist nicht nötig. Die Originalbelege müssen jedoch von der Kultureinrichtung für eine etwaige Prüfung für 10 Jahre aufbewahrt werden. (­Siehe Sonderrichtlinie des BMBWF "culture connected" Seite 11)

Projektbüro und Organisation

Welche Unterstützung bietet der OeAD?

Das OeAD-Projektbüro ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, um Fragen zur Projekteinreichung, zur Umsetzung oder zum Projektabschluss zu beantworten. Außerdem sind "culture connected" Projektkooperationen der letzten Jahre unter www.culture-connected/projekte veröffentlicht.

Über die Website der Initiative "culture connected" und E-Mail-Aussendungen werden die Projektleiterinnen und -leiter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informiert.

Wer ist im OeAD-Projektbüro erreichbar?

Lisi Breuss
t +43 1 53408 - 535

David Loibl
t +43 1 53408 - 537
culture-connected@oead.at

OeAD-GmBH
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
www.oead.at/cc

Wer ist im BMBWF für "culture connected" zuständig?

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung führt die Initiative "culture connected" österreichweit durch. Zuständig ist die Abteilung Kunst- und Kulturvermittlung für Schulen.

www.bmbwf.gv.at
BMBWF – Kunst- und Kulturvermittlung

Wie kann ich Feedback zur Initiative geben?

Das OeAD-Projektbüro ist jederzeit per E-Mail sowie per Telefon für Rückmeldungen erreichbar. Zusätzlich haben Leiterinnen und Leiter der Kooperationsprojekte die Möglichkeit dem OeAD-Projektbüro im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Bericht" sowie anschließend mittels eines anonymen Feedback-Formulars Feedback, Kritik oder konkrete Wünsche zu übermitteln.