Überblick und Fristen


Einreichung

Einreichphase: September bis Dezember

Kooperationsprojekte werden online eingereicht. Das Formular kann zwischengespeichert und sowohl von der Kultureinrichtung als auch der Schule bearbeitet werden (nicht gleichzeitig). Die Projektleitung der Kultureinrichtung bestätigt die Einreichung mit ihrer Unterschrift.

Die Projektbeteiligten müssen zum Zeitpunkt der Konzepteinreichung bereits fixiert sein. Das Konzept wird von der Kultureinrichtung unter Nennung der Projektleitung eingereicht, die Partnerschaft muss jedoch von der Schule mit Öffentlichkeitsrecht und der Kultureinrichtung gemeinsam getragen werden.

Auswahl der Projekte

Juryphase: Dezember bis Jänner

Die eingereichten Projektideen werden von einer unabhängigen Fachjury bewertet. Die Jury wählt aus dem Pool der eingereichten Konzepte auf Grundlage festgelegter Kriterien Projekte aus, die mit max. 1.800 Euro unterstützt werden.

Zusagen und Absagen

Aussendung: Ende Jänner

Die Zusage wird per E-Mail inkl. personalisiertem Link zum Online-Formular "Projektumsetzung" an die Projektleitung der Kultureinrichtung und Schule geschickt. Auch die Direktion der Schule wird per E-Mail über die Zusage informiert. (Bitte speichern Sie diesen Link bis zum Ende des Projekts, damit dieser jederzeit abrufbar ist.)

Die Absagen an Projektleitungen der Kultureinrichtungen und Schulen, deren Projektideen nicht gefördert werden können, werden ebenfalls per E-Mail versandt.

Bestätigung der Annahme der Förderung

Upload-Frist: Ende Februar

Im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Förderungsannahme" generiert die Projektleitung der Kultureinrichtung das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" und ladet anschließend den unterzeichneten Vertrag wieder hoch.

Projektabwicklung und Leistungszeitraum

von 1. Jänner bis Unterrichtsjahresende

Abgerechnet werden können nur die Kosten, die im Leistungszeitraum von 1. Jänner bis Unterrichtsjahresende anfallen. Die Kooperation kann davor starten und über den Zeitraum hinausgehen.

Inhaltliche Veränderungen und Anpassungen des Kostenplans erfordern eine zeitnahe Mitteilung an das Projektbüro: culture-connected@oead.at

Informationen zu Veranstaltungen
Bitte informieren Sie uns über interessante Veranstaltungen, Online-Präsentationen und Aktionen im Rahmen Ihres culture-connected Projekts. Schicken Sie uns dazu einen kurzen Text, einen Online-Link zur Veranstaltung und Fotos an: culture-connected@oead.at.

Verwendung von Logos
Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, müssen mit dem Hinweis "gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung" und mit den Logos des BMBWF und der OeAD-GmbH gekennzeichnet werden. Link zu den Downloads

Dokumentation und Abrechnung

Projektabschluss bis Mitte Juli

Dokumentation
Nach Umsetzung des Projekts füllen Kultur- und Schulpartner im Online-Formular "Projektumsetzung" den Abschnitt "Dokumentation" aus. Die dort eingetragene Projektbeschreibung, Links zu Projektergebnissen und hochgeladenen Fotos werden auf der culture connected Website veröffentlicht und können auf Facebook geteilt werden.

Abrechnung
Im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Abrechnung" trägt der Kulturpartner die tatsächlich angefallenen Ausgaben ein. Direkt abgerechnet werden können in der Einreichung angeführte Kosten (unter Berücksichtigungen bereits gemeldeter Änderungen). Nachträgliche Änderungen erfordern eine Genehmigung des OeAD-Projektbüros. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung durch den OeAD.

Aufbewahrungsfrist der Originalbelege

10 Jahre ab Projektabschluss
Für 2023/24 umgesetzte Projekte: 2034
Für 2024/25 umgesetzte Projekte: 2035

Die Originalbelege müssen für eine etwaige Prüfung bei der Kultureinrichtung für zehn Jahre einsehbar sein.